
Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen
Zum Thema:
Mangels (höchstrichterlicher) Rechtsprechung besteht auf diesem Gebiet eine große Verunsicherung bei Ärzten und Heilberufen. Mit diesem Seminar sollen die Teilnehmer über das neue Gesetz informiert und Lösungsansätze für anstehende Probleme erarbeitet werden.
Eines der zentralen Themen dieses Seminars wird die "Zuweisung" von Patienten sein, was sehr schnell in die Strafbarkeit der Justiz führen kann.
Angesprochen werden somit insbesondere niedergelassene Ärzte
Zeit: Samstag, den 3. Februar 2018, 11:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr
Ort: Türkenstraße 7, 80333 München (Prinz-Ludwig-Palais)
(Zufahrt Brienner Straße); Erdgeschoss, Seminarräume DEHOGA
Referenten und Thema
Referenten:
? Oberstaatsanwalt Alexander Badle bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
? Rechtsanwalt Emil Brodski - Medizin- und Gesellschaftsrecht
? Rechtsanwalt Peter J. Guttmann - Gastgeber und Strafverteidiger
Zu den einzelnen Referenten:
Herr Oberstaatsanwalt Badle leitet in Frankfurt die Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen. Er ist zu dem Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main und Mitherausgeber der medstra - "Zeitschrift für Medizinstrafrecht".
Rechtsanwalt Brodski, München, hat als Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht einen Tätigkeitschwerpunkt im Bereich der Beratung ärztlicher und zahnärztlicher Kooperationen. RA Brodski veröffentlicht Beiträge u.a. in der Ärzte Zeitung, "Dental Magazin" und "Privatliquidation aktuell".
Rechtsanwalt Peter J. Guttmann, München, ist ein erfahrener Strafverteidiger, der in zahlreichen auch spektakulären Strafprozessen aufgetreten ist. Er wird darüber referieren, wie man sich als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren am besten verhält und welche Rechte und Pflichten man in dieser Situation hat. Zu dem neuen Antikorruptionsgesetz vertritt er die Meinung, nicht alles was gut gemeint ist, ist auch gut gemacht!
Die Anmeldung erfolgt per Email oder Fax an :
RA Peter J. Guttmann:
Email anwalt@guttmann-office.de
Fax: 089 5519677 22
Der Teilnehmerbetrag pro Person von 50 € muss bis spätestens zum 15. Januar 2018 auf das folgende Konto eingegangen sein:
Peter J. Guttmann
HypoVereinsbank; IBAN DE700202700035910999
Wegen eingeschränkter Teilnehmerzahl wird die Teilnahme erst mit Bestätigung des Veranstalters verbindlich. Entscheidend hierfür ist der Eingang der Anmeldung und Zahlung. Bei Überbelegung wird der Teilnahmebetrag selbstverständlich zurückerstattet
Programmablauf:
Türkenstr. 7, 80333 München (Prinz-Ludwig-Palais) - EG
10:30 Uhr Einlass
11:00 Uhr Beginn mit einer Begrüßung des Gastgebers
11:15 Uhr Vortrag Oberstaatsanwalt Badle
12:00 Uhr Rechtsanwalt Brodski
12:30 Uhr Rechtsanwalt Guttmann
13:00 Uhr Mittagspause mit Imbiss
13:30 Uhr Podiumsgespräch mit den Referenten:
Hier sind Fragen der Teilnehmer an das Podium vorgesehen
15:00 Uhr Voraussichtliches Ende
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung