Ärztemodell - Sicherheit und Gesundheitsschutz
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) legen fest, dass der Arbeitgeber für den Gesundheits- und Arbeitsschutz in seiner Praxis verantwortlich ist. Mit der Anpassung von Arbeitsschutzgesetzen und Unfallverhütungsvorschriften im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft gilt die Betreuungs- und Beratungspflicht auch für Arztpraxen.
Grundsätzliche Ziele sind:
- Verhütung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen
- Verminderung und Vermeidung von Gesundheitsrisiken
- Verbesserung von Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer

