MFA
Tarifvertrag-Neuregelung ab 1. April 2012 für MFA
Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge § 2 (Auszug)
a) Zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen erhalten:
- Auszubildende nach der Probezeit u. Vollzeitbeschäftigte € 30,00/mtl.
- Teilzeitbeschäftigte < 18 Std. € 20,00/mtl.
b) Anstelle der vermögenswirksamen Leistungen erhalten:
- Auszubildende nach der Probezeit € 48,00/mtl.
- Teilzeitbeschäftigte < 18 Std. € 38,00/mtl.
- Vollzeitbeschäftigte € 66,00/mtl.
§ 6 Entgeltumwandlung/Arbeitgeberzuschuss
a) bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung ist möglich aber nicht weniger als 1/160 der
Bezugsgröße (2012 = max. € 224,00 /mtl., min. € 16,80/mtl.)
b) Entscheidet sich die MFA zu einer Entgeltumwandlung, so wird diese durch einen Arbeitgeberzuschuss ergänzt. (20% des umgewandelten Betrages, mind. € 10,00).
c) nicht für die sogenannte Riester-Rente
Musterbeispiel*
Eine 25-jährige MFA wandelt € 40 von Ihrem Gehalt für die betriebliche Altersvorsorge um.
1. Anstelle Vermögenswirk. Leistungen € 66,00 € _________ oder Arbeitgeberbeitrag max. € 30 € € _________
2. Entgeltumwandlung € 40,00 € _________
3. Arbeitgeberzuschuss (20 %, min. € 10) € 10,00 € _________ € 116,00 € _________
1. € 48; € 38; € 66 oder € 30 oder € 20 2. mind. € 16,80; max. € 224 mtl.; 3. 20 % von Entgeltumwandlung, mind. € 10
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Geburtsjahr _______ o männl. o weiblich Rente ab ___ (67 J.)
13. Gehalt o ja Lohnsteuerklasse ____ Kirchensteuer o nein
Kinder ___ Bruttogehalt __________
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