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MFA

Tarifvertrag-Neuregelung ab 1. April 2012 für MFA

Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge § 2 (Auszug)

a) Zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen erhalten:

  • Auszubildende nach der Probezeit u. Vollzeitbeschäftigte € 30,00/mtl.
  • Teilzeitbeschäftigte < 18 Std. € 20,00/mtl.

b) Anstelle der vermögenswirksamen Leistungen erhalten:

  • Auszubildende nach der Probezeit € 48,00/mtl.
  • Teilzeitbeschäftigte < 18 Std. € 38,00/mtl.
  • Vollzeitbeschäftigte € 66,00/mtl.

§ 6 Entgeltumwandlung/Arbeitgeberzuschuss

a) bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung ist möglich aber nicht weniger als 1/160 der
Bezugsgröße (2012 = max. € 224,00 /mtl., min. € 16,80/mtl.)

b) Entscheidet sich die MFA zu einer Entgeltumwandlung, so wird diese durch einen Arbeitgeberzuschuss ergänzt. (20% des umgewandelten Betrages, mind. € 10,00).

c) nicht für die sogenannte Riester-Rente

Musterbeispiel*
Eine 25-jährige MFA wandelt € 40 von Ihrem Gehalt für die betriebliche Altersvorsorge um.

1. Anstelle Vermögenswirk. Leistungen € 66,00 € _________ oder Arbeitgeberbeitrag max. € 30 € € _________

2. Entgeltumwandlung € 40,00 € _________

3. Arbeitgeberzuschuss (20 %, min. € 10) € 10,00 € _________ € 116,00 € _________

1. € 48; € 38; € 66 oder € 30 oder € 20 2. mind. € 16,80; max. € 224 mtl.; 3. 20 % von Entgeltumwandlung, mind. € 10

* Fordern Sie ein persönliches und detailliertes Angebot zu Sonderkonditionen an. 
   Geburtsjahr _______ o männl. o weiblich Rente ab ___ (67 J.)

13. Gehalt o ja Lohnsteuerklasse ____ Kirchensteuer o nein 
      Kinder ___ Bruttogehalt __________

Betriebliche Altersvorsorge

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Tarifvertrag-Neuregelung
ab 1. April 2012 für MFA
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Tarifvertrag-Neuregelung
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Betriebliche Altersvorsorge für Angestellte einer Zahnarztpraxis
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