Absicherung

Krankentagegeldversicherung für Ärzte und Zahnärzte

Warum die Absicherung des Praxiseinkommens bei Arbeitsunfähigkeit für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen ist – und welche Gruppenkonditionen unseren Mitgliedern zur Verfügung stehen.

Warum ist eine Krankentagegeldversicherung so wichtig?

Anders als Angestellte haben niedergelassene Ärzte und Zahnärzte als Freiberufler keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit – sei es durch Unfall oder Erkrankung – entfällt das Praxiseinkommen, während laufende Kosten weiterbestehen: Personal, Miete, Leasing, Versicherungen.

Eine Krankentagegeldversicherung schließt genau diese Versorgungslücke. Sie sichert das persönliche Einkommen und die Betriebskosten der Praxis ab – für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit, ohne zeitliche Begrenzung und steuerfrei.

Das Risiko in der Selbstständigkeit

Kein Krankengeld: Freiberufliche Ärzte erhalten bei Arbeitsunfähigkeit keine Leistung aus der gesetzlichen Krankenversicherung.
Laufende Kosten: Praxismiete, Personalgehälter, Leasingraten und Versicherungen laufen während der AU unverändert weiter.
Keine Lohnfortzahlung: Die 6-wöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gilt nur für Angestellte – nicht für Praxisinhaber.
Existenzbedrohend: Bereits wenige Wochen ohne Einnahmen können die wirtschaftliche Grundlage einer Praxis gefährden.

Gruppenvertrag für Mitglieder

Für Mitglieder der Rationelle Arztpraxis e.V. besteht die Möglichkeit, über einen Gruppenversicherungsvertrag mit der DKV Deutsche Krankenversicherung eine Krankentagegeldversicherung zu besonders günstigen Konditionen abzuschließen. Die Kontaktaufnahme und der Vertragsabschluss erfolgen direkt zwischen Ihnen und der DKV.

DKV Deutsche Krankenversicherung

DKV Deutsche Krankenversicherung

Partner des Gruppenversicherungsvertrags. Die DKV ist einer der führenden privaten Krankenversicherer in Deutschland und Marktführer im Bereich der Gruppenversicherungen für Freiberufler.

Konditionen des Gruppenvertrags im Überblick

Bis zu 40 % günstigere Beiträge gegenüber vergleichbarer Einzelversicherung
Leistungsbeginn ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit wählbar
Tagesgeld von 5 bis 520 Euro (max. bis Höhe des Nettoeinkommens)
Verzicht der DKV auf Ablehnung einzelner Beitrittserklärungen
Bei Praxiseröffnung oder -übernahme: bis 520 €/Tag ohne Einkommensnachweis
Verzicht der DKV auf das ordentliche Kündigungsrecht

Leistungsmerkmale der DKV-Tarife

Zahlung bei 100 % AU durch Krankheit, Unfall sowie während der gesetzlichen Mutterschutzfristen
Keine Höchstleistungsdauer – anders als beim gesetzlichen Krankengeld
Mitversicherung der während der AU weiterlaufenden Praxiskosten
Zahlung auch an Sonn- und Feiertagen – steuerfrei
Unbefristete Vertragslaufzeit, z. B. bis zum Ruhestand
Anpassung an Einkommensentwicklung möglich
Leistung bei stationärer Rehabilitation (nach schriftlicher Zusage der DKV)
Gesundheitsprüfung möglich – Vorerkrankungen ggf. mitversichert

Gut zu wissen: Wenn der GKV-Krankengeldanspruch endet

Für Angestellte mit gesetzlichem Krankengeldanspruch gilt: Dieser besteht für maximal 72 Wochen, zuzüglich 6 Wochen Lohnfortzahlung. Im Anschluss kommt es zur sogenannten Aussteuerung. Entscheidend ist, dass dieselbe nicht ausgeheilte Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führt – unabhängig davon, ob die Krankschreibung durchgehend oder mit Unterbrechungen erfolgt.

Nach Ablauf von 78 Wochen ergeben sich in der Regel drei Szenarien:

a)Genesung und Rückkehr ins Berufsleben.
b)Rehamaßnahme mit Übergangsgeld des Rentenversicherungsträgers.
c)Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit und Bezug von Erwerbsminderungsrente.

Krankentagegeldversicherung

Ihr Geburtstag
Höhe des Krankentagegeld (5€ - 520€)
   € 300

Leistung ab dem:

Die Gruppenkonditionen stehen ausschließlich Mitgliedern der Rationelle Arztpraxis e.V. zur Verfügung.