Absicherung

Krankenvollversicherung für Ärzte und Zahnärzte

Warum eine private Krankenvollversicherung für niedergelassene Ärzte sinnvoll ist – und welche Gruppenkonditionen über den PremiumMed-Tarif der DKV für Vereinsmitglieder bestehen.

Warum eine private Krankenvollversicherung?

Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte haben als Freiberufler die Möglichkeit, sich privat krankenzuversichern. Gerade Humanmediziner stellen hohe Anforderungen an den eigenen Gesundheitsschutz – von der freien Arztwahl über den Zugang zu Spezialisten bis hin zu umfassenden Leistungen für Zahnersatz, Sehhilfen und Naturheilverfahren.

Eine leistungsstarke private Krankenvollversicherung bietet nicht nur erstklassigen Schutz, sondern kann über Gruppenversicherungsverträge auch wirtschaftlich attraktiv gestaltet werden – mit Beitragsvorteilen, die in Einzelverträgen nicht erreichbar wären.

DKV Deutsche Krankenversicherung

DKV Deutsche Krankenversicherung – PremiumMed Tarif PMA

Partner des Gruppenversicherungsvertrags. Der PremiumMed-Tarif wurde von externen Ratingagenturen wie Assekurata und Franke & Bornberg mehrfach ausgezeichnet und gilt als eines der modernsten Leistungsversprechen am Markt. Die Kontaktaufnahme und der Vertragsabschluss erfolgen direkt zwischen Ihnen und der DKV.

Leistungen des PremiumMed-Tarifs im Überblick

100 % für Heilpraktiker-Behandlungen
100 % für Naturheilverfahren, bis max. 1.500 €
100 % für Sehhilfen, max. 1.500 € alle 24 Monate
90 % für Zahnersatz, 100 % bei Unfall – keine Zahnstaffel
100 % für Kieferorthopädie bis 18. Lebensjahr, bei Unfall ohne Altersbegrenzung
Freie Arztwahl, einschließlich Chefarztbehandlung
Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
Zugang zu Top-Experten (BestCare Leistungen)

Beitragsrückerstattung und Elterngeld

Der PremiumMed-Tarif beinhaltet ein Beitragsrückerstattungsmodell mit garantierten und erfolgsabhängigen Komponenten. Je nach gewähltem Selbstbehalt sind insgesamt bis zu 3.300 € Rückerstattung pro Jahr möglich.

Zusätzlich sieht der Tarif eine Elterngeldpauschale von bis zu 3.600 € vor – nach Geburt und bei Bezug von Elterngeld.

Vorteile des Gruppenversicherungsvertrags

Beitragsvorteil: Zielgruppenspezifischer Tarif für Humanmediziner mit deutlichem Beitragsvorteil gegenüber dem regulären Einzeltarif.
Familienangehörige: Gleiche Konditionen für Familienangehörige und Lebenspartner.
Annahmegarantie: Annahmegarantie für versicherungsfähige Personen – ohne individuelle Ablehnung.
Sofortschutz: Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeiten bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung.

Ergänzend: Einkommensabsicherung bei Arbeitsunfähigkeit

Insbesondere freiberuflich tätige Ärzte profitieren ergänzend von den Vorteilen des Spezial-Krankentagegeldes KTAA. Über den Gruppenvertrag sind Beitragsersparnisse von bis zu 65 % gegenüber der Einzelversicherung möglich. Die bei Arbeitsunfähigkeit weiterlaufenden fixen Praxis- und Betriebskosten können dabei mitversichert werden.

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