Krankentagegeldversicherung für Ärzte und Zahnärzte

Starke Argumente für Ärzte und Zahnärzte: Die speziellen Krankentagegeld-Tarife der DKV!

Ob plötzlicher Unfall oder längere Erkrankung – Rückschläge gehören zum Leben dazu. Für Ärzte und Zahnärzte ist diese Situation oftmals doppelt schwierig, denn sie haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld.

Was die DKV Krankentagegeld-Tarife für Freiberufler so leistungsstark macht:

  • Attraktive Beiträge – Sie sparen bis zu 40 % gegenüber einer vergleichbaren Einzelversicherung im speziellen Krankentagegeld für Ärzte und Zahnärzte
  • Flexible Leistungsbeginn: schon ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit (AU).
  • Passende Tagesgeldhöhe: bereits ab 5 bis 520 Euro (max. bis Höhe des Nettoeinkommens).
  • Wir verzichten auf das Recht, einzelne Beitrittserklärungen abzulehnen.
  • Die DKV ist Marktführer im Bereich der Gruppenversicherungen für Freiberufler.

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Höhe des Krankentagegeld (5€ - 520€)

   € 300

Leistung ab dem:



 

Vorteile der Krankentagegeld der DKV

  • Finanzielle Sicherheit bei längerer Arbeitsunfähigkeit
  • Die DKV zahlt das private Krankentagegeld ohne zeitliche Begrenzung für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit.
  • Auch für Sonn- und Feiertage.
  • Unbefristete Vertragslaufzeit, beispielsweise bis zum Ruhestand
  • Einfache Anpassung an Gehaltserhöhungen
  • Flexibler Leistungsbeginn: ab dem 43. Tag oder auch erst ab dem 365. Tag
  • Versicherbare Tagegeldhöhe ab 5 Euro bis 35 Euro für pflichtversicherte Arbeitnehmer.
  • Freiwillig versicherte Arbeitnehmer sogar bis 520 Euro.
  • Eine Gesundheitsprüfung lohnt sich: Durch die Bewertung Ihres Gesundheitszustandes wissen Sie, ob auch mögliche Vorerkrankungen unter Versicherungsschutz stehen

Wichtig: Wenn der Krankengeldanspruch ausläuft.
Der GKV-Krankengeldanspruch besteht für maximal 72 Wochen – zuzüglich 6 Wochen Lohnfortzahlung. Im Anschluss kommt es zur sogenannten Aussteuerung. Dabei spielt es für Ihre Krankenkasse keine Rolle, ob Sie an einem Stück krankgeschrieben sind oder mit Unterbrechungen. Entscheidend ist, dass dieselbe nicht ausgeheilte Verletzung oder Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führt. Sind Sie bereits krankgeschrieben, gilt Folgendes: Eine weitere Erkrankung führt nicht zu einer Verlängerung der Leistungsdauer von 78 Wochen.
Nach dem Ablauf von 78 Wochen kann es in vielen Fällen zu folgenden Situationen kommen:
a) Sie sind gesund und können wieder ins Berufsleben einsteigen.
b) Ihr Arzt verschreibt Ihnen eine Rehamaßnahme. Während dieser Zeit zahlt Ihnen der Rentenversicherungsträger ein Übergangsgeld.
c) Sie sind dauerhaft arbeitsunfähig und erhalten Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente).

Das zeichnet die speziellen Krankentagegeld-Tarife für Mitglieder der DKV aus

  • Zahlung eines vereinbarten Krankentagegeldes bei 100 % Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheit oder Unfall und auch während der gesetzlichen Mutterschutzfristen
  • Krankentagegeld für die gesamte Dauer der AU – keine Höchstleistungsdauer wie in der GKV
  • Mitversicherung der während der AU weiterlaufenden Kosten für die Praxis
  • Möglichkeit, Krankentagegeld an allgemeine Einkommensentwicklung anzupassen
  • Krankentagegeld auch bei stationärer Rehabilitation – gilt nach vorheriger schriftlicher Zusage
  • Krankentagegeld ist steuerfrei: auch für Sonn- und Feiertage
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht